gefragt von administrator am 30.11.1999

Mieterhöhung nach Instandsetzung einer Wohnung???

Hallo,

ich habe da eine Frage. Wir interessieren uns für eine größere Wohnung in unserem Haus. Leider ist die Wohnung vom Vormieter in einem katastrophalen Zustand hinterlassen worden, so dass jetzt einige Renovierungsmaßnahmen wie neue Tapeten, neue Fußbodenbeläge, Türen, Türrahmen, Fließen in Küche, Bad und Toilette etc. nötig sind. Unser Vermieter wird diese Renovierungsmaßnahmen veranlassen, da die Wohnung in dem jetzigen Zustand eh nicht vermietbar ist. Kann der Vermieter ein der Teil der anfallenden Kosten auf die Miete dieser Wohnung aufschlagen?

Antworten

antwort von Susanne am
Er kann, er kanns aber auch lassen. Je nach Einzugsgebiet ist der Wohnungsmarkt zur Zeit sehr entspannt, schon immer hat die Nachfrage den Preis geregelt. Es ist daher Verhandlungsgeschick gefragt !

antwort von administrator am
Kann er denn die gesamten kosten weiterberechnen? Ich glaubenicht, oder? Die Wohnung steht schon ne ganze zeit leer. ich denke erhat ein großes interesse daran, dass die wohnung endlich wieder vermietet wird. soweit ich weiß, gab es auch schon absagen von anderen interessenten, gerade wel der zustand so schlecht ist. Außerdem ist unsere jetzige Wohnung in einem top Zustand und sofort vermietbar.

antwort von Susanne am
Es geht hier nicht um "weiterberechnen". Wenn der Zustand der Wohnung Top sein wird, kann er auch die Miete so kalkulieren.
Wäre die Wohnung vermietet, so könnte er Instandhaltungskosten nicht, aber Modernisierungskosten zu 11%/Jahr auf die (vorhandene) Miete aufschlagen, unter bestimmten Voraussetzungen.
Falls Du interesse hast, solltest Du Dich nach dem derzeitigen Preis für eine vergleichbare Wohnung erkundigen, damit Du eine Verhandlungsbasis hast.

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