gefragt von administrator am 30.11.1999

Wie lange ist eine Betriebskostenabrechnung anfechtbar?

Für das Jahr 2002 habe ich am 15.12.2003 eine Abrechnung bekommen, in der die Treppenhausreinigung für das gesamte Haus um das 3,27 fache gestiegen war im Gegensatz zum Vorjahr. Heißt, im Jahr 2001 (umgerechnet): 396 Euro und für 2002: 1296 Euro. Damals hatte ich - leider - keinen Kopf dafür und habe die Nachzahlung im Jan. 04 getätigt.
Ich hatte später mal einen Rechtsanwalt gefragt, der meinte, was ich bezahlt habe, hätte ich somit anerkannt.

Jetzt habe ich gehört, dass Abrechnungen noch nach 2 Jahren angefochten werden können. Wenn diese letzte Aussage stimmt, gelten diese 2 Jahre ab 2002 oder ab der Abrechnung selber, heißt ab 15.12.03? Denn dann könnte ich sie theoretisch ja noch bis zum 15.12. diesen Jahres anfechten.

Gruß
Berit

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antwort von Susanne am
Nein, tut mir leid. Auch ist die Nachzahlung keine Anerkenntnis. Die Abrechnung kann der Mieter bis 12 Monate nach Zustellung prüfen.

Zum Nachlesen:
[url:9a594]http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html[/url:9a594]

[i:9a594]Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. [/i:9a594]

antwort von administrator am
vielen Dank für die Antwort und eine Riesenlob an die Betreiber dieses Forums.

Gruß
Berit

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