gefragt von administrator am 30.11.1999
Grundstücksveräußerer haftet nicht mehr für Mieterkaution
Grundstücksveräußerer haftet nicht mehr für MieterkautionDer Mieter kann seinen ursprünglichen Vermieter nicht mehr auf Rückerstattung der Kaution in Anspruch nehmen, wenn dieser die Kaution mit Billigung des Mieters an den Erwerber des Hauses weitergegeben hat.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 11.06.2002
24 U 212/01
MDR 2003, 150
