gefragt von administrator am 30.11.1999

Grundstücksveräußerer haftet nicht mehr für Mieterkaution

Grundstücksveräußerer haftet nicht mehr für Mieterkaution

Der Mieter kann seinen ursprünglichen Vermieter nicht mehr auf Rückerstattung der Kaution in Anspruch nehmen, wenn dieser die Kaution mit Billigung des Mieters an den Erwerber des Hauses weitergegeben hat.

Urteil des OLG Düsseldorf vom 11.06.2002
24 U 212/01
MDR 2003, 150

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