gefragt von administrator am 30.11.1999

Keine Kündigung bei Insolvenz des Vermieters

Keine Kündigung bei Insolvenz des Vermieters

Einem Mieter steht grundsätzlich kein Sonderkündigungsrecht im Falle der Insolvenz des Vermieters zu. Dies gilt selbst dann, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vermieters mangels Masse abgelehnt wird.

In einem anderen Verfahren hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch die Löschung des gewerblichen Vermieters im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit für sich gesehen keine außerordentliche Kündigung des Mietvertrages rechtfertigt.

Urteil des BGH vom 23.01.2002
XII ZR 37/00
Urteil des BGH vom 10.04.2002
XII ZR 37/00
NJW Heft 24/2002, Seite 7
Stichwörter: insolvenz + keine + kündigung + vermieters

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