gefragt von administrator am 30.11.1999

Kann das Recht auf Mietminderung verjähren???

Hallo!
In unserer WG gibt es verschiedenste Mängel, vom kaputten Fenster bis zur nicht voll funktionierenden Heizung. Diese Mängel haben wir fast 3 Jahre hingenommen. Haben wir jetzt noch das Recht, die Miete zu kürzen, obwohl wir so lange nichts gesagt haben? Wenn ja, kennt vielleicht jemand das entsprechende Urteil o.Ä.?
Vielen vielen Dank!
Anja
Stichwörter: verjähren + mietminderung + recht

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