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administrator
Wenn der neue Verwalter nun Geld im Nachhinein von Ihnen verlangen darf, so muss er auch einen schriftlichen Vertrag mit Unterschrift von Ihnen vor 3 Jahren darüber vorlegen können, dass die Garage Geld gekostet hat.
Und das wird er offensichtlich nicht können, wenn Ihre Angaben der Wahrheit entsprechen.
Was er machen darf, ist, in Zukunft Geld für den Stellplatz zu verlangen.
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