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Susanne
Nein, das Übergabeprotokoll wird bei der Begehung geschrieben und von beiden Parteien unterschrieben, jeder erhält ein Exemplar. Natürlich kann man hier im Nachhinein nichts mehr eintragen!!!
administrator
Hallo zusammen,
wir sind in einer Wohnung eingezogen und haben wir festgestellt am folgenden Tag nach der Übergabe das noch kleine Mängle zu beseitigen sind.
Wer haftet dafür der Vormieter oder der Vermieter der die Mängel nicht gesehen hat. Bei der Übergabe waren alle drei Parteien anwesend.
Viele Grüße
Mark
Susanne
Als Mieter könnt Ihr keine Forderungen an den Vormieter stellen. Grundsätzlich: Mängel dokumentieren und dem Vermieter schicken.
administrator
Hallo Susanne,
das heisst der Vormieter ist aus der Sache einfach raus.
Gruß
Mark
Susanne
Nein, muss nicht sein, das liegt im Ermessen des Vermieters, ob er sich in der Angelegenheit mit dem Vormieter rumärgern will.
Das ergibt sich aus den Vertragsbeziehungen. Es bestand/besteht jeweils ein Mietvertrag mit dem Vermieter. Damit ist der Vermieter für Euch Ansprechpartner. Falls hier wirklich noch Forderungen gegen den Vormieter bestehen, muss der Vermieter sich darum kümmern, ggf. mit der Kaution aufrechnen oder klagen, kommt halt drauf an. Da Du keinen Vertrag mit dem Vormieter hast/hattest, kannst Du nichts von ihm fordern!
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