gefragt von administrator am 30.11.1999

nach übergabe trotzdem erneut streichen?

Nach 2,5 Jahren zog ich nun aus meiner Wohnung aus und hatte alles weiss gestrichen. In dem Übergabeprotokoll wurden einige Mängel vermerkt, jedoch nichts weiter (also keine Bedingung, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt behoben werden müssen). Schon im Protokoll beim Einzug war vermerkt, dass ich die Wohnung nicht in einem sehr gut gestrichenen Zustand übernommen hatte.

Nun verlangt der Vermieter von mir, dass ich die Wohnung nochmals zu streichen habe. Ist das rechtens? Eigentlich hat er die Wohnung doch schon übernommen ...
Stichwörter: erneut + streichen + trotzdem + übergabe

Antworten

antwort von Susanne am
Mängel, die nicht im Übergabeprotokoll vermerkt sind, kann der VM im Nachhinein nicht mehr geltend machen.
Allerdings fängt das Problem dann wahrscheinlich bei der Kaution an:
Der VM zieht hier unangebrachte Kosten ab, die der Mieter dann einklagen muss.

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