gefragt von administrator am 30.11.1999

Gerechtfertigte Posten auf der NK-Abrechnung?

Hallo! Ich bin seit 10 Jahren Mieter eines gewerblich genutzen Raumes. In diesen 10 Jahren hat der Vermieter noch nie eine Nebenkostenabrechnung gemacht, was mich auch nie weiter gestört hat. In diesem Jahr hat er erstmalig eine NK-Abrechnung gemacht, bei der ich prompt 200 Euro nachzahlen soll.

Nachfolgend mal die Aufstellung der einzelnen Posten:

* Kabelanschluss (habe ich gar nicht)
* Haftpflichtversicherung
* Glasversicherung
* Gebäudeversicherung
* Wohngebäudeversicherung (warum taucht die zwei Mal auf?)
* Grundsteuer
* Schornsteinfeger (ich heize mit Elektroradiatoren)
* Müllabfuhr
* Wasser (ich habe im Raum gar keinen Wasseranschluss)
* Streumittel

Muss ich auch für solche Kosten anteilig bezahlen, die ich gar nicht nutze? Sind alle aufgeführten Posten gerechtfertigt?

Vielen Dank und Gruß,
Achim
Stichwörter: gerechtfertigte + nkabrechnung + posten

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