gefragt von administrator am 30.11.1999

Vermieter wohnt im Haus, muss er auch Betriebskosten tragen?

Der Vermieter meines Vaters wohnt im Haus und rechnet seine Wasserkosten oder Hauslichtstrom oder Gartenbewässerung etc. nur durch die Anzahl der Mieterparteien aber rechnet sich nicht dazu. Ist das rechtens?
Stichwörter: betriebskosten + haus + tragen + vermieter + wohnt

Antworten

antwort von Susanne am
Frechheit. So eine Dreistigkeit habe ich ja noch nie gehört. Die Umlageschlüssel der Positionen müssen ja in den Mietverträgen vereinbart sein oder es gibt einen Hinweis auf die Betriebskostenverordnung. Bei Messgeräten geht es nach Verbrauch, andere Positionen werden nach qm oder nach den gemeldeten Personen (Müll, Wasser -wenn nicht jede Wohneinheit eine Wasseruhr hat-)
abgerechnet.
Grundlage für eine Betriebskostenposition sind immer die Gesamtkosten, die im Abrechnungsjahr angefallen sind. Die Gesamtkosten werden durch die Gesamtwohnfläche (bei Abrechnung nach qm, z.B. Grundsteuer) dividiert und die Multiplikation mit den jeweiligen qm einer Wohnung ergibt den Wert, der auf diese Wohnung anfällt.
Leerstehende Wohnungen z.B. muss der Vermieter berechnen, als wären diese mit einer Person belegt, die gesamten Kosten fallen dabei dem Vermieter zur Last. Genauso fliesst natürlich auch die Wohnung des Vermieters in die Abrechnung mit ein. Ist die Abrechnung nicht transparent, so dass sie für Sie verständlich ist, ist dies ein formaler Fehler.

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