gefragt von administrator am 30.11.1999

Gerechtfertigte Posten auf der NK-Abrechnung?

Hallo! Ich bin seit 10 Jahren Mieter eines gewerblich genutzen Raumes (Fahrschule). In diesen 10 Jahren hat der Vermieter noch nie eine Nebenkostenabrechnung gemacht, was mich auch nie weiter gestört hat. In diesem Jahr hat er erstmalig eine NK-Abrechnung gemacht, bei der ich prompt 200 Euro nachzahlen soll.

Nachfolgend mal die Aufstellung der einzelnen Posten:

* Kabelanschluss (habe ich gar nicht)
* Haftpflichtversicherung
* Glasversicherung
* Gebäudeversicherung
* Wohngebäudeversicherung
* Grundsteuer
* Schornsteinfeger (ich heize mit Elektroradiatoren)
* Müllabfuhr
* Wasser (ich habe im Raum gar keinen Wasseranschluss)
* Streumittel

Muss ich auch für solche Kosten anteilig bezahlen, die ich gar nicht nutze? Sind alle aufgeführten Posten gerechtfertigt?

Vielen Dank und Gruß,
Achim
Stichwörter: gerechtfertigte + nkabrechnung + posten

Antworten

antwort von Susanne am
Hallo Achim,

entweder, alle diese Posten sind in Ihrem Mietvertrag aufgeführt als Positionen der Nebenkosten oder der Mietvertrag verweist auf die Betriebskostenverordnung.
Wurde eine Pauschale oder eine Vorauszahlung vereinbart?
Haben Sie einen Kabelanschluss oder nutzen sie ihn nur nicht? Wurde dieser Kabelanschluss im Mietvertrag vereinbart, zahlen Sie trotzdem, auch wenn Sie ihn nicht nutzen. Ohne mietvertragliche Vereinbarung müssen Sie auch nicht zahlen. Sie haben keinen Wasseranschluss? Müssen in einer Fahrschule keine Toiletten sein?
Verbrauchen Sie tatsächlich kein Wasser, müssen Sie dafür natürlich auch nicht zahlen.

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