gefragt von administrator am 30.11.1999
Raumhöhe Nutzen ...?
Hallo Liebe Forummitglieder.!Ein Bekannter von mir hat in seiner Mietswohnung eine raumhöhe von ca 4,50 m. , da ist er zur zeit am überlegen ob er sich so eine art 2tes Stockwerk einbauen soll , um die Raumhöhe evtl. auch zu nutzen .
Das ganze währe dann in so einer art Selbsttragender Rahmenkonstruktion , sprich es würden keine direkten veränderungen an der Wohnung selber vorgenommen (z.b. Wände aufgeklopft oder ähnliches ) .
Da währe nun die Frage , würde dies in diesem Fall eher zu einer Umbaumaßnahme zählen wo der Vermieter seine zustimmung geben müsste , oder würde dies in diesm Fall mehr als eine art Möbel gelten da diese Konstruktion eigentlich nicht fest mit dem Gebäude verbunden währe und auch im falle eines evt. späteren Auszuges ohne Großen Aufwand entfernt werden könnte.
Zudem währe da noch die Frage ob in diesem fall der Vermieter anspruch auf eine höhere Mietzahlung hätte , da sich ja unter umständen die Nutzbare Wohnfläche erhöht ...?
für Antworten würde schon mal Gedankt.
