gefragt von administrator am 30.11.1999

Untermiete - Wann muss ich es anmelden -....

[[b:83a69]color=darkblue]Hallo,

ich habe eine Frage und vielleicht kann mir jemand helfen.

Ich bin zum 01.03 nach Hamburg gezogen und würde nun gern aus finanziellen und persönlichen Gründen (möchte nicht mehr so gernallein wohnen) mein 3. Zimmer untervermieten.

Ich wollte erst eine nette Praktikantin für 6 Monate bei mir unterkommen lassen, um auszuprobieren, ob das WG-Leben etwas für mich ist.

Nun weiss ich nicht, wann ich es der Hausverwaltung melden muss und ob die Verwaltung mir die Untermieterin verbieten darf. Zumal ich ja noch gar nicht weiß, ob ich nach den 6. Monaten eine "Dauer-WG" gründen möchte, oder ob ich vielleicht nur ab und an eine Praktikantin etc bei mir aufnehmen möchte...

Kann mir da jemand ein paar Tipps und rechtliche Hintergründe geben?

Vielen Dank und liebe Grüße
Elli-Pirelli [/color][/b:83a69]
Stichwörter: anmelden + untermiete + wann

Antworten

antwort von FischkoppStuttgart am
Du musst auf alle Fälle vor der Vermietung mit deinem VM reden!!
Das kann dich sonst deine Wohnung kosten (Kündigung)!

Nur dem Redenden kann geholfen werden

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Wann ist eine Betriebskostenabrechnung nachvollziehbar?
Mietvertrag; Untermiete und Untervermietung
wann eine Betriebskostenabrechnung vom Vermieter an den Miet
Wann ist die Erklärung zum Mietvertragsabschluss anfechtbar?
Wann liegt ein Inhaltsirrtum vor?