gefragt von administrator am 30.11.1999

Untermietvertrag

Hallo,

aufgrund einer Diplomandenstelle mußte ich vor kurzem nach Chemnitz ziehen, habe dort einen Untermietvertrag mit normaler Kündigungsfrist von 3 Monaten geschlossen. Urplötzlich sagt mir meine Vermieterin Ende August, daß sie ins Ausland gehen würde. Scheinbar würde der Hauptvermieter die Küche übernehmen, sodaß ich mir keine Küche anschaffe müsse (was für die noch restlichen 2 Monate Unsinn wäre). Nach 2 Wochen war die Küche ohne Ankündigung plötzlich weg. Die Küche ist in einem desolaten Zustand, überall Löcher an den Wänden, Teppich im Flur total verdreckt. Gekündigt hat mir die Vermieterin nie. Ohne Abnahme ist sie einfach abgehauen und hat ihren Schlüssel in der Wohnung gelassen.
Um den Umzugsstreß kurz vor Diplomabgabe zu vermeiden, wollte ich ab 01.10. die komplette Wohnung übernehmen, natürlich nur gegen eine ordentliche Abnahme. Ich habe mehrfach den Hauptmieter angerufen und um eine Abnahme gebeten, bevor ich die komplette Wohnung übernehme. Der läßt sich immer "verleugnen", geht nie ans Handy, ruft nie zurück, anscheinend denkt er, daß ich jetzt zum Hauptmieter werde und er so oder so seine Kohle bekommt. Plötzlich bekomme ich eine Mahnung über offene Mietzahlungen für September und Oktober. Da ich jetzt in der Wohnung wohnen würde, würden Sie die Forderungen an mich richten.

Das geht doch nicht, oder? Wie kann ich mich wehren??
Stichwörter: untermietvertrag

Antworten

antwort von Smeo am
Hallo sonnenstern 228.

Bin mittlerweile ausgezogen. Aber vielen Dank für den Tipp! Wenn man eben Untermietvertrag googelt, kommen so viele Links, daß man oft nicht weiß, welcher seriös ist und weiterhilft und welcher nicht. Hoffe nicht, daß mir so etwas wieder passiert, aber dein Link ist auf jeden Fall als Lesezeichen gespeichert.

Viele Grüße, Smeo

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