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Oliver Curd
Hallo,
Quatsch, Die Kündigung ist spätestens am 3 Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.( BGB § 573 c)
Alle andere Vereinbarungen, insbesondere zum Nachteil des Mieters sind unzulässig.
MfG
O.C
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