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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hatte mit meinem ehemaligen Lebensgefährten eine Genossenschafts-wohnung mit gemeinschaftlichem Mietvertrag bezogen. Vor dem Einzug wurde von uns beiden eine Verpflichtungserklärung unterschrieben, die besagte, daß wir bis zu einem bestimmten Datum die Genossenschafts-anteile vollständig einzuzahlen hatten. Tatsächlich wurden die Anteile aber von mir allein eingezahlt, was anhand der Kontoauszüge eindeutig beweisbar ist. Eine Bestätigung für die Verbuchung unter meinem Namen habe ich nie erhalten, war aber davon ausgegangen, daß die Anteile unter meinem Namen eingetragen wurden. Jetzt geht es an die Rückzahlung und die Genossenschaft ist sich unsicher und will die Anteile nicht an mich zurücküberweisen, weil sie meint, wir hätten zusammen unterschrieben. Wer bekommt denn nun das Geld?

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