gefragt von administrator am 30.11.1999
Dringend! Sonderkündigung in meinem Fall gerechtfertigt?
Hallo zusammen,anschließend an folgenden Beitrag von mir : [url:77988]http://www.mietrecht-forum.com/htopic,27094,schadstoffe.html[/url:77988]
würde ich gerne wissen, ob in diesem Fall das Sonderkündigungsrecht wegen Gesundheitsgefährdung gerechtfertigt wäre. Zwar hat der VM die Bodenbeläge in Schlafzimmer und Kinderzimmer gegen Teppichboden tauschen lassen, der Zustand in der Wohnung an sich hat sich für mich jedoch eher weniger verbessert. Immer noch wache ich morgens mit Roten Augen auf und meine Nase ist immer noch ständig zu!
Meine Frau und ich haben uns gestern eine neue Wohnung angesehen, die zum 1.12.2005 frei werden würde. Um unserem Neugeborenen eine gesunde Umgebung zu bieten, ist meines Erachtens ein Umzug unumgänglich. Selbt wenn der VM den Bodenbelag im Wohnzimmer erneuern würde, wäre das keine Garantie dafür, das die Wohnung danach "sauber" von Schadstoffen ist.
Habe im Netz gelesen, das der Mieter im Falle der Sonderkündigung in der Beweisplicht steht. Wie soll die Aussehen? Fotos von meinen rot angelaufenen Augen habe ich bereits gemacht und Zeugen für mein Unwohlsein sind auch eine Menge vorhanden!
Danke für Eure Mithilfe
Marko
Antworten
antwort von fucruiser am
Niemand der mir da einen Rat geben kann. Einen Anwalt will ich deswegen nicht einschalten, da meine Rechtschutz das Mietrecht nicht mit abdeckt antwort von Susanne am
Durch die durchgeführten Änderungen des VM ist das alte Gutachten jetzt nichtig, dabei hättest Du damit so schön kündigen können-tja, Pech gehabt.
antwort von fucruiser am
Ähm... so nicht richtig...Im Wohnzimmer wurden keinerlei Änderungen gemacht und im Schlafzimmer wurde lediglich der Teppich rausgenommen. Da meine Beschwerden aber immer noch vorhanden sind, lag es nicht am Parkett. Es muß also immer noch etwas in der Wohnung sein, was mich nicht schlafen läßt!
Laut Gutachten ist das Wohnzimmer mit 134 µg / m³ so stark über den vorgegebenen Werten der WHO (Weltgesundheitsbehörde), die geben nämlich 125µg / m³ vor, daß kurzfristig Handlungsbedarf besteht!
Bis heute wurde am Wohnzimmer noch nichts geändert! Obwohl mein VM dieses Wissen hat, wurde das Parkett im Wohnzimmer NICHT entfernt. Allein das scheint mir schon als Kündigungsgrund zu genügen...
Ausserdem steht im Schlußsatz der Gutachtens: Nach der Durchführung von Sanierungsarbeiten sollte man eine erneute Messung machen lassen...
Auch nicht geschehen, von daher behält das alte Gutachten seine Gültigkeit bis ein aktuelleres dies überschreibt!
antwort von administrator am
naja,dann ausziehen und nix mehr bezahlen.
oder besser doch nicht?
Mein Tipp : nicht im Forum fragen, sondern beim Anwalt. Auch wenns Gel d kostet.
det11
antwort von fucruiser am
Ja, ausziehen auf jeden Fall, hätten da evtl. auch schon eine Möglichkeit.Habe morgen einen Termin beim Mieterschutzbund, wollte nut vorab schonmal eine andere Meinung zu diesem Thema hören. Dehalb habe ich erst hier im Forum nachgefragt..
antwort von Susanne am
Schon wieder ne Halbe Sache. Der Mieterschutzbund zieht sich zurück, sobald eine Sache zum Gericht geht!Sollte also der VM klagen, muss sowieso ein Anwalt gesucht werden.
antwort von administrator am
[quote="fucruiser":60b34] Fotos von meinen rot angelaufenen Augen habe ich bereits gemacht und Zeugen für mein Unwohlsein sind auch eine Menge vorhanden![/quote:60b34]Das beweist höchstens einen überhöten Alkoholkonsum
Ach ja, "134...so stark über... 125" - Prozentrechnung ist nicht Ihre Stärke, oder?
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