gefragt von administrator am 30.11.1999

wann ist die nebenkostenabrechnung verjährt?

Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Nebenkostenabrechnung und würde mich freuen wenn mir jemand diese beantworten könnte:

Vor mehr als einem Jahr bin ich umgezogen, genau genommen vor 15 Monaten. Gestern hatte ich nun eine Nebenkosten-Nachzahlungsaufforderung meines alten Vermieters im Briefkasten. Ist diese noch gültig, oder ist diese mittlerweile nicht schon verjährt?

Vielen Dank
MFG

W.Reilo

Antworten

antwort von Susanne am
Kommt darauf an, wann der Abrechnungszeitraum und damit das Wirtschaftsjahr endet. Ist das Wirtschaftsjahr gleich dem Kalenderjahr, muss die Abrechnung bis zum 31.12. des Folgejahres beim Mieter zugestellt sein.
Beispiel: Die Abrechnung für den Abrechnungszeitraum 01.01.2004 bis 31.12.2004 muss bis zum 31.12.2005 beim Mieter sein!

antwort von administrator am
Vielen Dank erstmal für Ihre Antwort.
folgendes habe ich gefunden:

[i:65bd3]Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.[/i:65bd3]

Abrechnungszeitraum endete am 31.07.2004, d.h. bis spätestens 31.7.2005 müsste die Rechnung dagewesen sein, sehe ich das richtig?

Vielen Dank und viele Grüsse!

antwort von administrator am
Hallo,
hier irrst Du, sicher endet Deine Mietzeit zu diesem Zeitpunkt, das hat aber nichts mit dem Abrechnungszeitraum zu tun.
Abrechnungszeitraum ist meist das Kalenderjahr.
D.h. Du bist mitte des Jahres 2004 ausgezogen, der Abrechnungszeitraum
ist 01.01.04-31.12.04, also mußt Du bis spätestens 31.12.05 die Abrechnung vom Vermieter bekommen.

Gruß

antwort von administrator am
"Abrechnungszeitraum ist meist das Kalenderjahr"


Antwort: Gilt dies auch wenn auf der Rechnung steht:

Ihr Abrechnungszeitraum: 01.01.2004 - 31.07.2004


Demnach endet doch eigentlich mein Abrechnungszeitraum zum 31.07.2004 und die Forderung hätte zum 31.07.2005 spätestens da sein müssen. Oder?


Viele Grüsse

antwort von Susanne am
Ich nehme auch mal an, Du bist zum 31.7. ausgezogen?
Dann hat der Vermieter einen Fehler gemacht. Auch Dein Abrechnungszeitraum ist der 01.01.2004.31.12.2004, allerdings zahlst Du "nur" 7/12 der Anteile, die auf Deine ehemalige Wohnung anfallen.

Steht in der gesamten Abrechnung irgendwo, dass sie sich auf den Zeitraum 01.01.2004-31.12.2004 bezieht?
Tut es das nicht, glaube ich, Du kannst Dich auf den Inhaltsirrtum beziehen und bemängeln, dass die Abrechnung bis zum 31.07.2005 bei Dir hätte eintreffen müssen und Du demnach nicht mehr zahlen musst. Vermieterfehler!

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