gefragt von administrator am 30.11.1999

Schadensersatz bei Wasserverbrauch

In einem Mehrparteienhaus gibt es nur eine Wasseruhr. Im Mietvertrag ist geregelt, dass ein fester Anteil der Kosten nach dem Verbrauch aufgestellt wird, nämlich von 50%.

Jetzt wird an der Wasseruhr ein erhöhter Verbrauch festgestellt und alle Wasseranschlüsse überprüft. Jetzt zeigt sich, dass ein Anschluss undicht ist und hieraus immer Wasser geflossen ist und noch fliest.

Hat der Vermieter einen ANspruch auf Schadensersatz?
WIe kann er den konkreten Schaden nachweisen?

Danke schonmal für ein paar Ideen hierzu.

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Schadensersatz bei Unterlassen der Schönheitsreparaturen
Kündigung wg. Eigenbedarf, Schadensersatz für Umzugskosten?
Nebenkosten: Wasserverbrauch, Gebäude mit gewerbl. Nutzung
5 Personen 200 qm³ Wasserverbrauch. Kan das sein?
veraltete sanitäranlage - hoher wasserverbrauch