gefragt von administrator am 30.11.1999

Miet -und Betriebskostenabrechnung!???

Hallo,

Habe bis mitte Mai 2004 in einer Wohnung gewohnt. Jetzt habe ich letzte Woche von der Hausverwaltung eine Betriebs- und Mietkostenabrechnung fuer 2004 bekommen!? Ist das ueblich, dass sowas mit solch einer Verzoegerung kommt :?:
Das merkwuerdigste daran war allerdings, dass auf einmal auch noch Rueckstaende aus 2001 aufgefuehrt waren, an die ich mich keineswegs erinnern kann und auch nicht erinnert wurde!? Hab aber auch keine Unterlagen mehr ueber den damaligen Bankverkehr. Kann das nach solanger Zeit einfach so gefordert werden :?:
Der groesste Teil der Rueckstaende sind Betriebskosten, welche damals von meiner Mutter gezahlt werden sollten, was sie aber anscheinend nicht regelmaessig gemacht hat(habe nicht viel Kontakt zu ihr). Jetzt faellt alles auf mich zurueck. Auf dem Mietvertrag steht ihr Name als gesetzlicher Vertreter und ihre Unterschrift, da ich damals noch keine 18 war. Kann das Geld rein rechtlich jetzt trotzdem von mir gefordert werden :?:
Bin dankbar fuer jede Antwort

Mfg
Egon
Stichwörter: betriebskostenabrechnung + miet

Antworten

antwort von volker* am
Hallo Egon,

die Betriebskostenabrechnung kann immer erst gemacht werden, wenn für das jeweilige Abrechnungsjahr sämtliche Rechnungen dem Vermieter vorliegen. Für 2004 also erst in 2005.

Die Abrechnung muss dir innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungsjahres vorliegen, also bis zum 31.12.2005.

Die Forderungen für 2001 könnten verjährt sein. Dazu auf jeden Fall Rat vom Mieterverein oder Anwalt einholen.

Viele Grüße
Volker

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