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Susanne
Die Kaution muss korrekt abgerechnet werden. Für den Zeitraum, als er die Reparaturrechnungen von der Miete abgezogen hat, könnten hier schon fehlende Mietzahlungen eingesetzt werden.
Allerdings: Reparatur und Instandsetzungsarbeiten bezahlt der Vermieter und nicht der Mieter. Inwiefern seine Forderungen berechtigt waren, solltest Du genau abwiegen. Für die Grundsteuer gibt es doch sicher auch eine gültige Vereinbarung bzw. ist im MV vereinbart?
Ansonsten bist Du hier in der Beweispflicht.
Der neue Eigentümer kann aus mehreren Gründen die Kaution nicht von Dir verlangen. U.a. weil Kaution nicht abgewohnt werden kann/darf. Der Mieter hat bis Mietende die Miete zu bezahlen, der neue Eigentümer muss halt die Miete einklagen. Weiterhin wusste der neue Eigentümer, dass er ein Haus mit Mieter kauft. Wurden beim Kaufvertrag keine Nebenabreden getroffen, so übernimmt er den Mieter mit allen Rechten und Pflichten. Wer hat denn gesagt, die Kaution des Mieters läuft separat zum KV?(versteckte Kosten)
degonrak
Hallo Susanne, danke für die Antwort. Nun es ist so das im MV die Nebenkosten, hier insbesondere die Grundsteuer nicht enthalten sind und vom Mieter zu erstatten sind. Weiterhin hat er Reparaturen ( 3mal) durchführen lassen, ohne mich vorher zu informieren und hat diese Kosten dann auch gleich mal von der Miete abgezogen. Die letzen 3 Mieten hat er gleich mal gekürzt, so das diese in Aufrechnung mit der Kaution die Kaution auf Null setzen. Im KV wurde nichts vereinabrt, das der neue Eigentümer den Mieter übernimmt, wobei das Mietverhältnis vom Mieter zum 31.08 d.Monats gekündigt wurde.
Dem Neuen Mieter hat er nun für die letztn 2 Monate auch keine Miete bezahlt, mit der Aussage diese mit der kaution, welch der neue Eigentümer nun von mir fordert.
Lt. Grundbuch ist aber der neue eigentümer noch fgar nicht eingetragen, so das ich noch immer als Eigentümer gelte.
Irgendwei ist die Geschicht so verworren, das ich kaum mehr durchblicke.
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