gefragt von administrator am 30.11.1999

Rückerstattung wenn Makler falsche Angaben gemacht hat?

Hallo, ein Makler hat uns vor Vertragsunterzeichung erklärt, dass der Garten des 3 Mietparteien Hauses auf uns überschrieben wird. Das sei überhaupt kein Problem, da die anderen Mieter kein Interesse an dem Garten hätten. Wir also die einzigen Nutzer sind. Im Mietvertrag steht auch eindeutig: 4 ZKB, Garten, gemeinschaftlicher Waschraum, Fahrradraum.... Des Weiteren steht folgender Passus drin: "Die Nutzung und Pflege des Garten obliegt dem Mieter." Also nicht der Mieter. Mittlerweile hat sich rausgestellt, dass die Mieter das nicht so sehen und auch gar nicht gefragt wurden. Wir sind noch nicht eingezogen und da uns der Garten sehr wichtig ist deshalb die Frage: Kann ich die bereits bezahlten Maklergebühren von ihm zurückfordern und den Mietvertrag auflösen? Der Vermieter hat natürlich auch geschlafen, da er ja auch unterschrieben hat.
Danke im voraus!
Stichwörter: angaben + falsche + gemacht + makler + rückerstattung

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