gefragt von administrator am 30.11.1999

BKA 2004, Wartung der Heizung muss ich bezahlen ?

Ich bin aus der Wohnung zum 31.10.2004 ausgezogen. Jetzt habe ich auf anfrage die Betriebskostenabrechnung bekommen. Da drauf steht aber am 31.12.2004 eine Wartung der Heizungsanlage mit Kosten. Muss ich diesen Betrag bezahlen ? Wird das vielleicht auf die Monate verteilt wenn ich vorher ausgezogen bin ? Oder muss das nicht mein Nachmitter bezahlen weil ich dort nicht mehr gewoht habe ? Bitte Um HILFE !
Stichwörter: bezahlen + bka + heizung + wartung

Antworten

antwort von volker* am
Hallo BATi,

in die Betriebskostenabrechnung werden alle Kosten einbezogen, die im [b:97b20]Abrechnungszeitraum[/b:97b20] angefallen sind.

Diese Kosten werden entweder zeitanteilig oder nach Verbrauch abgerechnet. Der Umlageschlüssel ist im Mietvertrag vereinbart.

Viele Grüße
Volker

antwort von administrator am
Hallo,

habe das gleiche Problem wie mein "Vorschreiber", habe aber leider die Antwort nicht so richtig verstanden. Darf der Vermieter die Wartung mit den Nebenkosten bzw. Kaution (war bei mir so) abrechnen obwohl die Wartung außerhalb des Mietzeitraumes durchgeführt wurde?

Würde mich über eine Antwort sehr freuen!

Sabine

antwort von fkoehn am
Ich schliesse mich an - darf der Betrag auf die bewohnten Monate umgelegt werden, obwohl er erst spaeter angefallen ist?

Danke,
Frank.

antwort von Susanne am
Jahaaaaaaa:
In eine Betriebskostenabrechnung gehören alle Kosten, die während des Wirtschaftsjahres angefallen sind. Der ehemalige Mieter zahlt anteilige Kosten, die sich aus der Wohnzeit während des berechneten Wirtschaftsjahres ergeben. Damit zahlt er aber auch anteilig für Kosten die nicht während seiner Wohnzeit entstanden sind.

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