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Susanne
Hallo,
der Umrechnungsschlüssel für die Betriebskostenabrechnung ist in Deinem MV festgelegt, das darf der VM nicht einseitig ändern. !!!
administrator
da steht allgemein "nach qm oder effektivem verbrauch" - also so, wie ich es bisher immer bezahlt habe. bleibt nur die frage, wie ich mich jetzt verhalten soll <!-- s
--><!-- s
-->
Susanne
Du machst den VM schriftlich darauf aufmerksam, dass bei der Position der Umlageschlüssel geändert wurde, womit Du nicht einverstanden bist und was auch nicht der Vereinbarung des MV entspicht ( nach Verbrauch kann ja hier nicht abgerechnet werden)
Da die anderen Positionen nicht strittig sind, sollten diese auch bezahlt werden, daher Deine Anteile der strittige Postition von Deinen Gesamtkosten/Jahr abziehen. Ergibt sich hier immer noch eine Nachzahlung für Dich, dann diese Bezahlen.
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