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sach- und haftpflicht nicht mehr nach qm???

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
hallo,
seit 6 jahren wurde in meiner betriebskostenabrechnung die sach- u. haftpflicht nach qm der wohnung aufgeteilt. dieses mal wurde die gesamtsumme für das haus auf die anzahl der wohnungen verteilt. für mich, mit der kleinsten wohnung, ergibt das eine erhöhung von 400%. darf mein vermieter das? habe von einer art bestandsschutz gehört... was kann ich tun?
tausend dank für alle ratschläge
Stichwörter: qm + sach + haftpflicht

3 Kommentare zu „sach- und haftpflicht nicht mehr nach qm???”

 Susanne Experte!

Hallo,

der Umrechnungsschlüssel für die Betriebskostenabrechnung ist in Deinem MV festgelegt, das darf der VM nicht einseitig ändern. !!!

 administrator Experte!

da steht allgemein "nach qm oder effektivem verbrauch" - also so, wie ich es bisher immer bezahlt habe. bleibt nur die frage, wie ich mich jetzt verhalten soll <!-- s :( --><!-- s :( -->

 Susanne Experte!

Du machst den VM schriftlich darauf aufmerksam, dass bei der Position der Umlageschlüssel geändert wurde, womit Du nicht einverstanden bist und was auch nicht der Vereinbarung des MV entspicht ( nach Verbrauch kann ja hier nicht abgerechnet werden)
Da die anderen Positionen nicht strittig sind, sollten diese auch bezahlt werden, daher Deine Anteile der strittige Postition von Deinen Gesamtkosten/Jahr abziehen. Ergibt sich hier immer noch eine Nachzahlung für Dich, dann diese Bezahlen.

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