gefragt von administrator am 30.11.1999

Gartenzaun = Verkehrssicherungspflicht?

Hallo zusammen.

Wir wohnen seit einigen Monaten in einer DHH mit Garten. Der Garten ist etwas abschüssig und endet an einer Mauer, die ca. 1,5 m in die Tiefe auf einen Gehweg führt.

Da wir eine 6jährige Tochter haben und ausserdem noch Nachwuchs erwarten, bat meine Frau die Eigentümer, ob es nicht möglich wäre, einen Gartenzaun zu errichten. Dies wurde dann auch durch die Eigentümer in Auftrag gegeben und ausgeführt.

Nun bekommen wir, neben anderer Rechnungen, eine über knapp 300€, für die Errichtung des Gartenzaunes.

Die 300€ sind Anteilig die Hälfte der entstandenen Kosten. Ich frage mich nun dabei, ob es nicht die Pflicht des Eigentümers ist, sein Grundstück, im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, gegen evtl. Unfälle abzusichern. Und das auf seine Kosten. Vor allem, eine Nutzungsgebühr in Höhe von 300€? Oder nehmen wir die Hälfte des Zaunes beim Auszug dann mit?

Liege ich da richtig oder total falsch? Im Moment bombardiert uns unser Vermieter nämlich mit Rechnungen für Leistungen, wo von Kosten bisher keine Rede war.

Gruss Hisa

Sorry wegen Doppelpost :-(

Antworten

antwort von administrator am
:(

Keiner der etwas dazu sagen kann?

BüddeBüdde :cry:

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