gefragt von administrator am 30.11.1999

Was gehört in eine Nebenkostenabrechnung?

Ich habe jetzt die Nebenkostenabrechnung aus dem Jahre 2004 bekommen.
Da wird berechnet: Grundsteuer, Müllabfuhr, Gartenpflege, Hausmeister, Treppenhausbeleuchtung, Sach- und Haftpflichtversicherung, Beseitigung Gartenabfall (Leihgebühr Anhänger), Niederschlagswasserbegühr und Straßenreinigung
Was darf der Vermieter davon berechnen?

Dann wurde noch Kanalgebühren und Wasserkosten berechnet. Wir haben aber eine Wasseruhr in unserer Wohnung und die laufen separat über einen Energieanbieter. Können die Wassergebühren vielleicht Abwassergebühren sein?

Was darf überhaupt alles in eine Nebenkostenabrechnung verwendet werden?
Bitte wer kann mir weiter helfen?

Bin jetzt schon dankbar für jede Hilfe
Stichwörter: gehört + nebenkostenabrechnung

Antworten

antwort von Susanne am
Mal nach "Betriebskostenverordnung" googeln, oder bei internetratgeber-recht.de oder bmgev.de nachschauen.
Sind Verbrauchserfassungsgeräte vorhanden, muss auch nach Verbrauch abgerechnet werden. Frischwasser und Abwasser muss schon deutlich getrennt sein!

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