gefragt von administrator am 30.11.1999

Nebenkostenabrechnung zu hoch!?

Hallo Leute,

ich habe folgendes Problem mit meiner nicht vorhandenen Nebenkostenabrechnung.

Zuerst die Frage, wer ist dafür eigentlich zuständig? Mein Vermieter sagt nämlich, dass dafür die Hausverwaltung, die die gesamte Wohnanlage betreut, zuständig sei. Der Hausverwalter sagt, dafür sei der Vermieter zuständig. Ich zahle allerdings die Miete direkt an meinen Vermieter und die Nebenkostenpauschale monatlich direkt an den Hausverwalter.

Das Problem ist nämlich, dass ich weder für das Jahr 2003 noch für das Jahr 2004 eine Nebenkostenabrechnung bekommen habe. Ich zahle allerdings mit 120 EURO monatlich überdurchschnittlich hohe Nebenkosten für unsere Gegend hier. Deswegen bin ich immer davon ausgegangen, dass ich mit der Abrechnung eine Rückerstattung erhalten würde.

Da ich eben keine Abrechnungen bekomme, befürchte ich nun, dass meine Hausverwalter da einfach gepflegt den Differenzbetrag einstreicht und deswegen auch nie vor hat abzurechnen.

Meine Frage ist nun, was ich da machen kann. Wie lange bestehen eigentlich die Ansprüche des Mieters auf Rückzahlung? Nachzahlungen an den Vermieter verjähren ja nach 12 Monaten. Wie kann ich meinen Hausverwalter dazu bringen, eine Abrechnung zu erstellen. Gerüchteweise ist mir nämlich zu Ohren gekommen, dass es sich um ein schwarzes Schaft handelt. Ich will ihm einfach nicht weiterhin 120 EURO in den Rachen schmeißen, wenn ich nicht weiß wofür. Kann ich die Zahlungen der Nebenkosten einfach einstellen?

Bin für jeden Hinweis dankbar.

Gruß 34crmo4
Stichwörter: hoch + nebenkostenabrechnung

Antworten

antwort von Susanne am
Wenn es sich hier um Eigentumswohnungen handelt, rechnet die Verwaltung mit den Eigentümern ab. Diese Abrechnung beinhaltet aber auch Posten, die nicht auf dem Mieter umlegbar (z.B. Verwaltungskosten) sind oder sogar ggf. nach MV nicht auf den M umgelegt werden können. Diese Abrechnung müsste also vom Eigentümer für den Mieter aufbereitet werden-wenn er das nicht kann muss er das machen lassen.

Schreibe Deinen VM an, also den Eigentümer, dann kannst Du ihn darauf hinweisen, dass Du eine Abrechnung verlangst, die zu Not auch eingeklagt wird. (wenn er's so nicht macht, kannst Du nur klagen)
Geht aber nur, wenn in Deinem MV definitiv eine NK-Vorauszahlung vereinbart ist und keine Pauschale!

antwort von Tomraid am
Hallo Ihr beiden,

ich sehe es so, dass es sich hier um eine Betriebskostenpauschale handelt und nicht um eine Betriebskostenvorauszahlung. Das ist ein Unterschied.

Wenn im Vertrag o.g. steht, und die 120,- € auch, dann brauchste keine Abrechnung, weil mit dem Betrag alles abgegolten ist.

Hier kannste dich dann nicht beschweren. Handelt es sich jedoch um eine Vorauszahlung kannste so wie Susanne es schrieb machen.

MfG

antwort von 34crmo4 am
Hallo Leute,

vielen Dank für Eure Antworten. Ist laut Mietvertrag definitiv eine Vorauszahlung. Mal gucken, wie wir jetzt weiter vorgehen werden.

Gruß 34crmo4

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