gefragt von administrator am 30.11.1999

Rückzahlung der Mietkaution????

Hallo

Ich bin Mitte 2001 aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Nun hab ich voll verpasst meine Mietkaution zurück zufordern. Jetzt habe ich überall gelesen das die Verjährungfrist 3 Jahre ist. Dies wäre dann natürlich Ende 2004 ausgelaufen. Die Mietkaution liegt allerdings auf einen gesperrten Sparbuch.

Nun meine Frage habe ich noch Anrecht auf Rückerstattung? Oder kann der Vermieter sich dies einbehalten?

Danke im voraus für eure Antworten.

MfG
Stichwörter: mietkaution + rückzahlung

Antworten

antwort von Susanne am
Der VM musss über die Kaution abrechnen, d.h. falls er noch Forderungen hatte, diese Aufrechnen.
Verlangen Sie die Abrechnung über die Kaution!

antwort von Tomraid am
Hallo Sweety,

bitte schalte einen Anwalt ein, der dein Recht zur Kautionsrückzahlung geltend macht. 4 Jahre Verjährungsfrist.

Weiterhin stehen dir alle Zinsen bis heute zu.

Einbehalte sind nicht mehr möglich, da nach 6 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses die Kaution fällig wird.

Evtl. Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung sind auch nicht mehr möglich.

MfG

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