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mieter

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo!!!
Ich habe jetzt ein Zweifamiliehaus gekauft und möchte Eigenbedarf anmelden aber der Mieter der darin Wohnt verlangt vom vor Vermieter Geld weil er in der Wohnung alles neu gemacht hat wie zb.Stromleitungen usw.Und der vor Vermieter hat gesagt zu ihm das er sich dann meldet aber das ist nicht zu getroffen.So jetzt will er nicht ausziehen bevor er das Geld nicht hat.Frage muss er das Geld bezahlen oder muss ich dafür aufkommen weil ich eigentlich vorhabe das ohne Rechtsanwälte zu regeln wenn es geht?Und mir hat er das verschwiegen das der Mieter Geld haben will und ansonsten nicht auszieht.Ich habe noch nicht die volle Summe vom Haus überwiesen Frage kann ich bis zur klärug das restliche Geld einbehalten auf grund das er mir das verschwiegen hat? Oder was muss ich machen? BITTE UM HILFE!!!
Stichwörter: mieter

1 Kommentar zu „mieter”

 Susanne Experte!

Die Regelung ist nach dem Kauf auf Sie übergegangen; Sie haben nicht nur den Mieter übernommen, sondern auch die Verpflichtungen des alten Eigentümers.
Die Frage ist doch: wurde dies vertraglich zwischen den beiden festgelegt? Wenn es hier nichts schriftlich gibt, ist alles eine Frage der Beweisbarkeit.
Bevor der Mieter gefragt wird, ob er die Höhe der Investition beweisen kann, soll er die schriftliche Zustimmung zu den Arbeiten des alten Eigentümers vorweisen. Kann er das nicht, ggf. darauf hinweisen, dass er zum Rückbau verpflichtet ist!
Nach Eintrag im Grundbuch können Sie sofort wg. Eigenbedarfs kündigen.

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