hat diese Frage am gestellt
Susanne
Die Regelung ist nach dem Kauf auf Sie übergegangen; Sie haben nicht nur den Mieter übernommen, sondern auch die Verpflichtungen des alten Eigentümers.
Die Frage ist doch: wurde dies vertraglich zwischen den beiden festgelegt? Wenn es hier nichts schriftlich gibt, ist alles eine Frage der Beweisbarkeit.
Bevor der Mieter gefragt wird, ob er die Höhe der Investition beweisen kann, soll er die schriftliche Zustimmung zu den Arbeiten des alten Eigentümers vorweisen. Kann er das nicht, ggf. darauf hinweisen, dass er zum Rückbau verpflichtet ist!
Nach Eintrag im Grundbuch können Sie sofort wg. Eigenbedarfs kündigen.
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