gefragt von administrator am 30.11.1999

Stutzen von Pappeln als Nebenkosten umlegbar?

Hallo!

Unser Vermieter hat letztes Jahr drei Pappeln im Hof (Höhe ca. 30m) um 1/3 kürzen lassen und die Kosten auf die Mieter umgelegt. Kosten ca. 3700€. Unser Vermieter wollte eigentlich die Pappeln aus Sicherheitsgründen fällen lassen, da diese angeblich morsch sind. Wir haben jetzt das Gutachten angefordert, aus dem hervorgeht, dass die Pappeln vollkommen gesund sind und lediglich das Stutzen erlaubt wurde, da im Falle eines Orkans einzelne Äste aus der Krone das Dach des Nachbargrundstückes beschädigen könnten.

Kann der Vermieter diese Kosten umlegen?
Stichwörter: nebenkosten + pappeln + stutzen + umlegbar

Antworten

antwort von Tomraid am
Nun die Frage ist erstmal...hat er die extrem gekappt oder ist das eine kleine Pflege?

Ich denkemal, dass er diese Pappeln extrem gekappt hat und das gehört nicht zu den sogenanten Pflegearbeiten am Grünschnitt.

Ausserdem müssen derartige Pflegearbeiten Fortlaufend durchgeführt werden. Ich sehe hier eine 1 x Maßnahme.

Im Volksmund spricht man hier von wiederkehrende Maßnahmen die zwischen 1 und 3 Jahren liegen.

Ich würde nicht 1 Cent zahlen.

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/bet ... chtbk.html

MfG

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