gefragt von administrator am 30.11.1999
Miete für Heizungsanlage umlegbar???
Hallo,auf meiner Heizkostenabrechnung der ISTA erscheinen folgende Kosten:
"Zusatzkosten Heizung (Miet./Wart. Geräte Hzg)"
"Zusatzkosten Warmwasser (Miet./Wart. Geräte WW)"
Die Wartungskosten sind eigentlich klar; dürfen aber Kosten für das Mieten einer Heizungsanlage (wußte gar nicht, dass es so etwas gibt) auf die Heizkosten und somit auf die Mieter umgelegt werden.
Außerdem werden in der ISTA-Abrechnung "Sonderkosten einzelner Nutzer / Nutzerwechselgebühr" aufgeführt und auf alle Mieter des Hauses umgelegt. Müssten diese Kosten nicht der Vermieter bzw. der jeweilige Mieter tragen, der Sie verursacht hat?
Noch was, der Kostenpunkt "Gebühr Kaltwasserzähler" (für 5 Stk.) von EUR 180 erscheint mir etwas heftig. Kann mir jemand einen Vergleichswert nennen?
Danke für Eure Hilfe!
Gruß
Bernd
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antwort von administrator am
Hallo Bernd, vielleicht ist damit die Miete für die Wasserzähler gemeint und die Fühler an den Heizkiörpern?Ansonsten kann ich dir nicht weiterhelfen, meine ISTA Abrechnung kommt erst noch
antwort von administrator am
[quote="Anonymous":e616b]Hallo Bernd, vielleicht ist damit die Miete für die Wasserzähler gemeint und die Fühler an den Heizkiörpern?Ansonsten kann ich dir nicht weiterhelfen, meine ISTA Abrechnung kommt erst noch
... könnte dann aber nur für die Warmwasserzähler sein, da der Kostenpunkt "Gebühr Kaltwasserzähler" (Gebühr = Miete ???) nochmal extra hinzu kommt. Außerdem passt das auch nicht von der Höhe der Beträge (für 5 Wohnungen). Diese sind:
- Zusatzkosten Heizung = € 510,17
- Zusatzkosten Warmwasser = € 67,05
