gefragt von administrator am 30.11.1999

Nach Mietnachzahlung noch Kündigung möglich?

Hallo zusammen,

habe eine Frage zur "Fristlosen Kündigung":

Habe im Oktober 04 die Wohnung im selbigen Haus gewechselt und im Zuge dessen natürlich auch einen neuen Mietvertrag unterschrieben.

Durch ein Versehen habe ich die Mietererhöhung von rund 85 Euro je Monat sowie erhöhte Kaution NICHT überwiesen.
Jetzt fordert der Vermieter die Differenz (in Summe nicht ganz zwei Monatsmieten!) nach. Selbstverständlich habe ich umgehenst beide fehlenden Beträge auf sein Konto überwiesen.

1) Ist damit mein Fehler behoben?
2) Oder darf er mir jetzt noch (falls ich z.B. die Miete wg defekter Rolladen mindern möchte) im nach hinein eine fristlose Kündigung aussprechen?

Würde mich über eine Antwort freuen,
Gruesse, Arab
Stichwörter: kündigung + mietnachzahlung + möglich

Antworten

antwort von Susanne am
Nein-wenn alle Forderungen beglichen sind, hast Du hier nichts zu befürchten.
Bezüglich des def. Rollos den VM schriftlich mit Fristsetzung auffordern, den Mangel zu beheben-Frist abwarten!

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