gefragt von administrator am 30.11.1999

Kann Vermieter Farb-Art vorschreiben ?

Kann der Vermieter bei einer Endrenovierung die Art der Farbe vorschreiben ? (Latex, Dispersion, Leimfarbe....)
Dass es sich um gedeckte Farben handeln muss, ist klar.
Stichwörter: farbart + vermieter + vorschreiben

Antworten

antwort von FischkoppStuttgart am
Ein Vermieter kann vorschreiben:
Farbe (meistens weiss)
Deckend (fachgerecht)
Art der Farbe, baulich bedingt.(Latex im Bad..)
Sollte ein Raum umweltfreundlich bzw öko sein kann der vermieter hier auch besonder Farbeart vorschreiben

Ein Vermieter kann nicht vorschreiben:
Farbhersteller.

antwort von administrator am
wenn ich hier noch mal einhacken dürfte, da mich derzeit das gleiche problem plagt:

ich habe gerade zwei räume leicht farblich ( ganz dezentes gelb und eierschale ) gemalt und ziehe jetzt auch aus.

mir wurde gesagt, daß der mieter nicht auf weis verlangen dürfe sonder diese leichten ( nicht rot, grün etc.) auch ok sind.

bin ich da auf der falschen fähte ?

vielen dank für eure tips

gruß

antwort von FischkoppStuttgart am
Den Gesetzestext hierzu kenne ich nicht.
Fragen sie doch ihren Vermieter.
Ich habe in meiner letzten Wohnung auch einen Raum in Champanger (sehr sehr helles gelb) übergeben.
Dies aber in Absprache mit Vermieter und Nachmieter!

Ich habe hierzu was von rhw gefunden:
http://www.koelntown.de/htopic,2031,far ... ieren.html

antwort von administrator am
Hallo,

ich habe zur Zeit ein ähnliches Problem.

Nach Auszug aus der alten Wohnung haben wir die Räume nich mal mit weißer Farbe gestrichen. Der Vermieter bemängelt jedoch, dass es kein Wischfeste Farbe war sonder eine Waschfeste. Jetzt verlangt er von uns, dass wir die Wände neu mit der von Ihm gewünschten Farbe noch einmal streichen.

[b:82ca2]Kann mir jemand sagen, ob er drauf bestehen kann oder im unrecht liegt??[/b:82ca2]

Die Wände wurde sauber gestrichen. Es gib keine Flecken oder so.
Ich habe auch bis ketzt noch nichts gefunden gehabt, wo der Vermieter laut Gesetzt auf sein Recht beruhen kann.
Laut Mietvertrag steht wie immer die gleiche Formulierung. Es wurde nicht vereinbart, weder schriftlich noch mündlich.


Cinderella

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