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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wie sieht es aus mit der nebenkostenabrechnung, wie und wann darf der Vermieter die kosten erhöhen?

Wie komme ich aus meinem Jahres mietvertrag früher raus ?

Ist es zulässig das der Vermieter der über uns wohnt uns befiehlt hausschuhe zutragen da er dadurch gestört werden würde?

Kann mein Vermieter mir das rauchen in der wohnung verbieten nur weil es im mietvertrag auf gelistet ist?

Muss ich meine Freundin im Mietvertrag aufnehmen. Oder ist es richtig das sie bis zu 6 wochen Gastrecht hat und danach einen tag wo anders übernachten muss?

Ich würde mich sehr über antworten mit § freuen. Ist aber nicht zwingend
Stichwörter: ärger + evil + vermieter

1 Kommentar zu „Immer ärger mit dem vermieter :evil:”

Susanne Experte!

Ich würde ja gern antworten, aber mit allen Fragen kann ich nicht viel anfangen, vielleicht nochmal genauer formulieren:

Der VM kann die NK-Vorauszahlung erhöhen oder mindern nach einer NK-Abrechnung (§ 560 Abs. 4 BGB). Erst hier kann er sehen, inwiefern die Vorauszahlungen die Kosten decken. Weiterhin können die NK-Zahlungen bei Zuzug erhöht werden, falls im MV bei bestimmten Postitionen der Umlageschlüssel "Personen" vereinbart wurde.
Der VM kann weder das Tragen von Hausschuhen verlangen noch ein Rauchverbot verhängen (sollte dies im MV vereinbart sein so ist das unwirksam)- der Mieter hat in seiner Wohnung das Hausrecht!

Das Gastrecht würde ich nicht ausreizen-Du bist nicht automatisch im Recht, wenn Deine Freundin alle 6 Wochen mal woanders übernachtet. Hier geht es doch um die Nebenkosten, die nach Personenschlüssel umgelegt werden. Es hat mit dem VM nichts zu tun, es ist nur fair den anderen Bewohnern gegenüber.

Je nachdem, was in Deinem MV vereinbart wurde, gehe ich mal davon aus, dass ein einjähriger Kündigungsverzicht drin ist. Enthält er keine Nachmieterklausel, kommst Du nicht raus.

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