gefragt von administrator am 30.11.1999
Vermieter fordert sofortige Abschaffung von Kaninchen
Hallo,wir bekamen heute einen Anruf von unserer Vermieterin, die uns mitteilte, es hätten sich Mieter über Geruchsbelästigung aufgrund unserer Kaninchen beschwert (sie könnten nicht mehr auf ihrem Balkon sitzen, ohne dass es stinkt). Sie verlangt von uns, alle fünf Kaninchen innerhalb einer Woche abzuschaffen, sonst würde sie uns fristlos kündigen! (Wir sind übrigens erst vor kurzem eingezogen.) Auf die Frage, ob die Haltung von 2 Kaninchen in Ordnung wäre, sagte sie, sie werde nicht mit uns diskutieren, es sollten ausnahmslos alle Kaninchen abgeschafft werden und legte auf.
Im Mietvertrag steht zur Tierhaltung folgendes:
"Der Mieter ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht berechtigt, Tiere in der Mietwohnung zu halten. Dieses gilt auch für die Haltung von Hunden und Katzen. Ziervögel und Zierfische dürfen in dem üblichen Umfang ohne Genehmigung gehalten werden."
Welche Chancen haben wir nun, unsere Kaninchen behalten zu dürfen? Darf uns die Kleintierhaltung untersagt werden? Kann die Vermieterin uns wirklich fristlos kündigen? Welche Schritte müssen dazu eingeleitet werden?
Die Vermieterin wuuste übrigens bereits vor unserem Einzug davon, dass wir Kaninchen halten und hat auch der Anschaffung eines Hundes zugestimmt (die Abschaffung desselben verlangt sie nicht).
Ich hoffe sehr, dass uns hier geholfen werden kann, denn uns liegt sehr viel an unseren Tieren und so wie es aussieht, müssen wir schnell handeln...
Vielen Dank,
Katharina
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antwort von Asmodine am
Nein! Ein generelles Verbot der Tierhaltung ist in deutschen Mietverträgen nicht erlaubt. Sollten Sie einen derartigen Vertrag unterschrieben haben oder angeboten bekommen, können Sie getrost davon ausgehen, daß dieser Passus des Vertrages unwirksam ist. Kleintiere wie Nagetiere, Vögel, Fische usw. darf der Mieter immer in seiner Wohnung halten, egal was im Vertrag steht. Rechtlich ist diese Vertragsklausel "nicht vorhanden" und wird vor Gericht nicht berücksichtigt. Bei der Kleintierhaltung muß der Vermieter noch nicht einmal um Erlaubnis gefragt werden. Belästigungen der Mitbewohner oder Nachbarn sind bei Kleintieren praktisch ausgeschlossen.Als Kleintiere - die immer gehalten werden dürfen - gelten folgende Tierarten: Goldhamster, Meerschweinchen, Zwergkaninchen, Schildkröten, Aquarienfische, Wellensittiche, Chihuahuas, Chinchillas, Elstern, Leguane, Yorkshireterrier (gelten nicht als Hunde, da sie zu winzig sind und mehr krächzen als bellen). Wer bei Vögeln auf Nummer sicher gehen will, muß jedoch seinen kleinen Liebling im Käfig halten.
Allerdings habe ich selbst zwei Kaninchen und man kann tatsächlich von Geruchsbelästigung ausgehen, wenn nicht regelmässig eine gründliche Säuberung der Kaninchenbereiche (vorallem der Pinkelecken) durchgeführt wird.
Hier ist der Knackpunkt, der Ihnen zur Falle wird. Diese Erlaubnis ohne wichtigen Grund wieder aufzuheben ist rechtlich nicht zulässig. Wenn es aber zu erheblichen Störungen oder Belästigungen für die Mitbewohner kommt, muß der Vermieter einschreiten.
Beispiele hierfür sind:
* Gefahr durch Hunde für Nachbarn oder Angst der Nachbarn vor Tieren
* ständige Lärmstörungen durch Gebell oder Geräusche von Papageien
[b:ba298]* Geruchsbelästigungen[/b:ba298]
* ständige Verschmutzungen im Hausflur oder Treppenhaus
Übrigens - vermehren sich aber die Tiere sehr stark, sprengt das den Rahmen einer normalen Kleintierhaltung. Dann braucht der Mieter das Ja-Wort seines Vermieters.
Lieben Gruss
Asmodine
antwort von Django am
Hallo,vielen Dank für die Antwort.
Nachdem uns die Vermieterin am Samstag früh angerufen hatte, stand sie überaschenderweise schon heute vor der Tür (mitsamt ihres Sohnes, der ebenfalls in "unserem" Haus wohnt), um das Kaninchenzimmer zu besichtigen. Um es mir mit ihr nicht gleich zu verscherzen, habe ich sie (obwohl unangemeldet) reingelassen. Sie schlug als Kompromiss vor, dass wir 2 Kaninchen behalten dürften, die anderen könne sie nicht akzeptieren. Da doch der Hauptgrund dafür die Geruchsbelästigung ist (so dachte ich), sagte ich, das Problem hätte sich ja dann erledigt, wenn es keine Geruchsbelästigung mehr gäbe. Sie sagte aber, auch unabhängig davon akzeptiere sie maximal 2 Kaninchen, wenn wir mehr halten wollten, sollten wir uns eine andere Wohnung suchen
Meine Frage: Ist das rechtens? Darf sie uns -ohne vorliegender Geruchsbelästigung- verbieten, mehr als 2 Kaninchen zu halten?
Und wenn wir auf diesen Kompromiss nicht eingehen, wie wird dann weiter vorgegangen? Wie wird die Geruchsbelästigung nachgewiesen, welche Chancen haben wir, alle 5 Kaninchen zu behalten?
Lieben Gruß,
Katharina
PS: Übrigens hat sie -ohne zu fragen- ein Foto von unserem selbstgebauten Kaninchenstall gemacht (der sie offensichtlich negativ beeindruckt hat
Edit: Unsere männlichen Kaninchen sind selbstverständlich kastriert und wir sind gegen Zucht, etwas in der Richtung kann man uns nicht vorwerfen.
antwort von administrator am
Halli hallo,ich bin derzeit Mieter und aber auch Vermieter..
Es ist derzeit rechtlich so geregelt, das "Kleintiere" insbesondere Fische, Kanichen, Vögel usw. keinerlei Zustimmung vom Vermieter benötigen.
Sollte aber mein Mieter sich einen Hund zulegen, so könnte es sein das dieser andere Mieter im Haus belästigt (Bellen u.ä.) dafür braucht er meine Zustimmung. Sollte er sich diese nicht einholen und es vermehr zu Beschwerden kommen, kann ich ihm die fristlose Kündigung nach zweimaliger Androhung ausschreiben.
antwort von administrator am
Hallo, ich habe ein ganz anderes Problem....vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Ich habe ein süsses kleines Zwergkaninchen, dass ich heiß und innig liebe.
Wir sind vor ca. drei Monaten in eine neue Mietwohnung gezogen (Mehrfamilienhaus). In unserem Vertrag ist über Tierhaltung garnichts geregelt. Und so haben wir unser Kaninchen auch nicht weiter erwähnt.
Die kleine "Fiene" ist es gewohnt das ganze Jahr über draußen zu sein und deshalb haben wir Sie auch jetzt wieder auf unserem Balkon untergebracht (er ist Überdacht und verwinkelt, so dass Sie vor Wind und Wetter gut geschützt steht, ausserdem ist der Stall von drei Seiten geschlossen).
Leider hat jetzt wohl einer unserer Mitbewohner eine Ratte entdeckt und ist der festen Überzeugung, das diese nur wegen unserm kleinen Zwerg da ist.
Zur Info: Ich habe diese Ratte noch nie gesehen und habe bis jetzt auch keine Spuren (angenagte Sachen, Kot oder ähnliches) bei uns feststellen können.
Außerdem ist unser "Fienchen" sehr sauber und geht immer brav aufs Kaninchenklo in Ihrem Stall. Futter usw. haben wir grundsätzlich nicht draussen und in Ihrem Futtertrog hat Sie immer nur so viel wie Sie für einen Tag braucht. Ich könnte mir also beim besten Willen nicht vorstellen das diese Ratte ausgerechnet wegen uns ums Haus läuft.
Wäre toll, wenn mir zu diesem Punkt jemand weiter helfen kann.
Nächste Woche kommt der Hausverwalter und schaut sich das ganze Haus an und da wird dieses Thema "Ihr Kaninchen zieht Ratten an" wohl auch auf den Tisch kommen.
antwort von administrator am
hallo gast,lass dir nur nicht einreden, dass du keine kaninchen halten darfst.
kaninchen sind, wie oben bereits geschrieben, kleintiere, die keiner genehmigung durch den vermieter bedürfen.
da du das kaninchen auf dem balokn hast und so wie du sagst der kleine zwerg sauber ist, kann sich auch keiner über geruchsbelästigung beschweren. ich nehme an, deshalb haben sie die sache mit der ratte erfunden. lass dich nicht einschüchtern und im zweifelsfall, lass es auf eine gerichtsverhandlung ankommen. du wirst sehen, dass du recht bekommst. gebe deinen kleinen zwerg blos nicht her. am besten rufst du mal beim mieterschutzbund an. die können dir auch paragraphen und urteile nennen.
ich denke, die leute da haben ein ganz anderes problem mit dir und suchen einen punkt, mit dem sie dich ärgern können. so ist es auch hier bei mir, seit ich festgestellt habe, dass meine wohnung 20 qm! zu klein ist, gehts hier rund. da wird sich über lärm beschwert, die waschmaschine in der waschküche wird einfach wieder ausgestellt, wenn ich sie grad angemacht habe, der keller wird durchwühlt und lauter son zeugs. es ist nur eine frage der zeit, bis sie auf die idee kommen, unsere kleinen hoppelmänner machen dreck oder krach. ich würde sie aber niemals hergeben....
liebe grüsse und drücke die daumen.
p.s.: du solltest unbedingt einen nichtverwandten zeugen bei dem treffen mitbringen...
antwort von administrator am
Danke für den ermutigenden Eintrag!!Habe bis heute nichts weiter mehr gehört....
hoffe das ganze hat sich vielleicht schon erledigt
und war für den Hausverwalter auch nur eine Nichtigkeit.
antwort von administrator am
da wäre ich mir nicht so sicher.. das eigentliche Problem ist ja die Geruchsbelästigung und nicht die Kaninchen ansichselbst wenn diese nicht zustimmungsbedürftig sind, zweifele ich sehr stark daran, dass man diese behalten darf wenn sie einfach nur stinken...
habt ihr überhaupt an die anderen Mitbewohner gedacht, für die so ein penetranter Geruch unerträglich ist? Dieses Recht ist wesentlich höher einzuschätzen als das Recht Kaninchen besitzen zu dürfen
wenns vor Gericht hart auf hart kommt und der Prozessgegner mit Zeugen beweisen kann dass es stinkt, seid ihr eure Kaninchen los und das ist auch gut so....
unverständlich wie egoistisch manche sind ....und dann reißen meistens nich diejenigen die Klappe am größten auf, die selbst nicht in der Lage sind, solche Tiere hygienischg einwandfrei zu halten...
außerdem sollte man sich mal die Frage stellen, was 5 Kaninchen in einer Mietswohnung zu suchen haben ...man kanns auch übertreiben mit dem ganzen Tierwahn
2 Kaninchen ist ok, aber stinken sollten sie nicht...
antwort von administrator am
hallo ihr lieben isch bin so froh euch gefunden zu haben *heul*wir wohnen in einer mietwohnung und haben zwei süsse zwerge (zwergkaninchen) die bei uns im wohnzimmer leben in einen eingezeunten bereich mit teppich und holzzaun ....supa süss gemacht und unsere vermieterin mag unsere zwerge ned *grml* sie mag generell keine tiere die nicht zum fressen sind also auf deutsch tiere die keinen nutzen bringen ...
unser problem is das sie jetzt per anwalt schreiben lassen hat das wir die zwerge im käfig halten müssen oda aba abschaffen ...wobei isch daran garned denke .... *vogelzeig*
könnt ihr mia bitte helfen *fleh* is das rechtens kann sie das verlangen ...?
ps: im mietvertrag steht nur das hunde und katzen verboten sind kleintiere sind erlaubt ...und unsere zwerge sind au ned geruchsbelästigend ...hab mit der unter mia gesprochen und sie meinte nein is alles okay ... also gehts nur darum das sie (vermieterin) keine hasen mag *seufz*
kann sie uns wirklich zwingen die zwerge einzusperren *seufz* oda gar abzuschaffen ?
bitte helft mia schnell ....
liebe grüsse vanny *verzweifelt schau*
antwort von administrator am
hm, ich hab auch ein kaninchenproblem und bräuchte mal eine absicherung: ich habe seit zwei monaten etwa ein kaninchen, habe meine vermieterin jedoch nicht informiert, da kleintiere ja ohnehin nicht verboten werden dürfen. vor ein paar wochen hat sie mich gefragt, ob ich wüsste, ob jemand im haus ein tier halte - ähm... ich habe unwillkürlich nein gesagt, weil ich einfach keine nerven hatte, mich mit ihr herumzustreiten (sie ist leider ein ziemlicher drachen). nu kommt sie morgen allerdings zur wohnungsbesichtigung... aber: ich brauche ja keine genehmigung von ihr, wenn ich das richtig verstanden habe, also muss ich sie doch auch nicht in formieren... oder? wär sehr froh über ne antwort. danke
