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Mehrarbeit verweigert - kein Rauschmiss

Kann eine Firma einem gewerkschaftlich organisierten Mitarbeiter kündigen, der eine Verlängerung seiner Arbeitszeit von 35 auf 38,5 Stunden in der Woche ablehnt? Antwort: nein, sagt das Bundesarbeitsgericht. Tenor des Urteils: Tarifliche Regelungen gelten zwingend und unmittelbar für die Tarifparteien. Ein Verzicht ist nur dann möglich, wenn der Tarifvertrag dies ausdrücklich vorsieht (2 AZR 422/9 8) .



Geknickte Zeugnisse - kein Problem

Unternehmen sind nicht verpflichtet Zeugnisse in einem Din-A4-Umschlag mit gesteiftem Rücken zu versenden. Darauf bestand der Mitarbeiter eines Unternehmens in Hessen, der sein Zeugnis zweimal gefaltet in einem Briefumschlag bekommen hatte. Das BAG entschied jetzt: Kein Problem, wenn der Arbeitgeber das Zeugnis in einem kleinen Umschlag unterbringt (9 AZR 893/9 8) .



Schlechter Chef - keine Versetzung

Wie wird man am besten seinen Vorgesetzen los? Auf keinen Fall so: Eine Versicherungsgesellschaft hatte Mitarbeiter nach ihrer Meinung über Führungskräfte gefragt. Ein Referatsleiter bekam schlechte Noten, daraufhin wurde er degradiert. Geht nicht, urteilten Frankfurter Arbeitsrichter und erklärten die Druckkündigung für unwirksam. Man könne sich seinen Chef nicht einfach aussuchen (9 Ca 5184/9 8) .
Stichwörter: kein + mehrarbeit + rauschmiss + verweigert

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