gefragt von administrator am 30.11.1999
Wohnen: Mieterhöhung per FAX
Wohnen: Mieterhöhung per FAXDie Zustimmung zu einer Mieterhöhung wollte ein Vermieter von seinem Mieter per Fax einholen. Doch laut § 2, Abs. 2 des Miethöhegesetzes hätte der Vermieter das Dokument eigenhändig unterschreiben müssen. Dieser Formfehler führt dazu, dass die Mitteilung nicht rechtsgültig ist - und folglich nicht akzeptiert werden muss. AG Münster, Az. 8 C 228/98.
