gefragt von administrator am 30.11.1999

Müssen alle Nebenkosten gezahlt werden bei Abwesenheit?

Hallo!
Ich bin etwa 4 Monate im Jahr nicht zu Hause.
Dennoch muss ich für 12 Monate Wasser, Abwasser, Müll zahlen. Immerhin die größten Posten.

Muß ich das zahlen??? Warum sollte ich es zahlen, wenn ich gar nichts verbrauche?!?!

Danke
Stichwörter: abwesenheit + gezahlt + müssen + nebenkosten

Antworten

antwort von administrator am
Das ist Verhandlungssache!
Wenn eine nachweisbare Abwesenheit besteht kann man durchaus mit dem VM verhandeln, dass statt 1 Person nur 0,75 oder weniger berechnet wird.

antwort von administrator am
[quote="Anonymous":80719]Das ist Verhandlungssache!
Wenn eine nachweisbare Abwesenheit besteht kann man durchaus mit dem VM verhandeln, dass statt 1 Person nur 0,75 oder weniger berechnet wird.[/quote:80719]

Das ist aber eher Verhandlungssache mit den anderen Mietern im Haus, denn die werden ja mit den "gesparten" 0,25 mehr belastet. Und wenn die nicht wollen und sich auf die gesetzl. Bestimmungen berufen, dann musst Du zahlen!

Insofern ist das auch keine "Verhandlungssache" sondern ein freiwilliges Entgegenkommen. Und wo gibt's das heute noch?

antwort von administrator am
Sorry aber die Antwort vom "Gast" war Blödsinn.

Natürlich sind einige Nebenkosten auch bei Abwesenheit zu zahlen.
Ein bereitgestellter Müllbehälter muss irgendwie von der Hausgemeinschaft bezaht werden, ob er benutz wird oder nicht. Hierzu gibt es auch Mindestmengen, die von der Stadt vorgegeben werden. Nur weil jemand mal in seiner Wohnung ist und mal nicht, kann die Kapazität der Müllbehälter nicht ständig angepasst werden.

Frischwasser und Abwasser werden nach Verbrauch berechnet. Wer nicht da ist verbraucht auch nichts. Wenn es keine Zwischenzähler für die Wohnungen gibt ist es natürlich schwieriger. Ein Vermieter muss alle Mieter gleich behandeln und grundsätzlich nach dem festgelegten Schlüssel umlegen, ohne Ausnahme. In diesem Fall kommt der Minderverbrauch der ganzen Hausgemeinschaft zugute.

antwort von Susanne am
Aus Verträgen von Dritten sind keine Ansprüche abzuleiten: Mieter A kann nicht darauf bestehen, dass Mieter B auch z.B. Kosten der Gartenpflege bezahlt, wenn dies nicht im MV von Mieter B vereinbart wurde. Dies könnte z.B. aus dem Umstand entstehen, dass der Vertrag von Mieter B schon sehr viel älter ist und zum Zeitpunkt der Vertrasschliessung die Gartenpflege nicht von einer Firma ausgeführt wurde.
Wo steht denn, dass alle Mieter gleich zu behandeln sind???
Für die gleiche Wohnungsgrösse kann ein VM verschiedene Miethöhe verlangen.

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