Belastung der Raumluft mit Lösungsmitteln
administrator 
hat diese Frage am gestellt
Belastung der Raumluft mit Lösungsmitteln
Eine geringe Belastung der Raumluft mit Lösungsmitteln kann die Mietminderung begründen.
Amtsgericht Torgau, Urteil 27.09.2002 - Aktenzeichen 1 C 0604/01 - WM 2003, S. 316.