gefragt von administrator am 30.11.1999

Kündigung aus wichtigem Grund, Untervermietung

Kündigung aus wichtigem Grund, Untervermietung

1. Eine Kündigung aus wichtigem Grund führt nur dann zur Beendigung des Mietverhältnisses, wenn sie zeitnah zu der ihr zugrunde liegenden Vertragsverletzung erklärt worden ist.

2. Eine nicht genehmigte Untervermietung berechtigt den Vermieter dann nicht zur fristlosen Kündigung, wenn er seine Zustimmung nur aus wichtigem Grund hätte versagen können und ein solcher nicht dargetan ist.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2002 - Aktenzeichen: 10 U 105/01 (nicht rechtskräftig) - ZMR 2003, S. 177.

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
kündigung nur 2 mal im Jahr möglich
Mietvertrag; Untermiete und Untervermietung
Mietvertrag DDR, Kündigung
Mietvertrag DDR, Untervermietung
Kündigung, wie mache ich es richtig