gefragt von administrator am 30.11.1999
Prostitution im Wohnhaus
Prostitution im WohnhausProstitution im Wohnhaus ist ein Mangel der Mietwohnung unabhängig von Stand und Wandel eines gesellschaftlichen Werturteils über die Prostitution. Der Mieter ist (hier: ohne Abmahnung) zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt.
Amtsgericht Köln, Urteil vom 25.03.2002 - Aktenzeichen: 22 C 324/01 - WM 2003, S. 145.
