gefragt von administrator am 30.11.1999

Sozialwohnung auch ohne Wohnberechtigungsschein?

Hallo,
ich habe eine Frage zum Wohnberechtigungsschein.
Kann es Ausnahmen bei der Zusage zum Bezug einer Sozialwohnung geben.
In unserer Nachbarschaft ist eine Wohnanlage mit 38 Wohnungen in verschiedenen Grössen von zwei bis sechs Zimmern entstanden. Im Erdgeschoss hat der Hausmeister zusammen mit seiner Ehefrau eine 4-Zimmer-Wohnung mit 92 qm bezogen. Meine Freundin hatte sich für eine grössere Wohnung beworben, da sie mit ihren 3 Kindern in einer 2-Zimmer-Wohnung wohnt. Ihr wurde gesagt, dass keine grössere Wohnung vorhanden sei. Gibt es für Hausmeister Ausnahmen, da er eigentlich keinerlei Voraussetzungen für den Bezug der Sozialwohnung erfüllt hat.
Vielen Dank im Voraus :)

Antworten

antwort von Elli am
Hallo,

also - deine Schwester selber braucht auf jeden Fall einen Wohnberechtigungsschein - wenn sie den hat, steht ihr auch eine solche Wohnung zu.

Ein Hausmeister kann auch ohne einziehen - wie die rechtlichen Grundlagen sind, weiß ich allerdings nicht.

Erkundige dich mal beim Sozialamt. Ich glaube nämlich nicht, dass es rechtens ist, wenn 2 Personen in einer 4-Zimmer-Wohnung wohnen dürfen und eine 3-fache Mutter (aufgrund dessen?) nicht in das Neubaugebiet einziehen kann.

Gruß
~ Elli

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