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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Bei der Ermittlung der Bezüge für Altersteilzeit für Mitarbeiter, die privat krankenversichert sind, und das Arbeitsverhältnis in ein ATZ-Arbeitsverhältnis umwandeln, berücksichtigen wir auch die KV-/PV-Beiträge als individuelle Abzüge und ziehen diese bei der Ermittlung des ATZ-Entgelts von dem Bruttoarbeitsentgelt ab, da auch die gesetzliche Mindestnettotabelle sich auf ein Entgelt nach Minderung um alle gesetzlich bestimmten Abzüge bezieht, d.h. es müssen hierbei auch die KV-/PV-Beiträge des AN in Ansatz gebracht werden.



Ein Mitarbeiter ist der Meinung, dass diese Vorgehensweise nicht korrekt sei.

Meines Wissens nach, gab es hierzu vom KAV bereits vor einiger Zeit ein Rundschreiben/Information.

Dieses Schreiben liegt mir jedoch nicht mehr vor.


Ich bitte Sie daher, mir in diesem Fall zu helfen und um schnellstmögliche Beantwortung, am besten per E-Mail, ob die bei uns angewandte Methode der Ermittlung der

ATZ-Vergütung bei "privat Krankenversicherten" korrekt ist.


Vielen Dank im Voraus!

0 Kommentare zu „Frage zum Thema"private Krankenversicherung /Altersteil”

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