gefragt von administrator am 30.11.1999

Anfechtung des Mietvorvertrages wegen falscher Angaben zum p

Anfechtung des Mietvorvertrages wegen falscher Angaben zum persönlichen Hintergrund

Beantwortet ein potentieller Mieter die Frage des Vermieters nach seiner Bonität wahrheitswidrig, so kann der Vermieter den mit dem potentiellen Mieter geschlossenen Mietvorvertrag wirksam anfechten.

Amtsgericht Wolfsburg, Urteil vom 09.08.2000, Aktenzeichen: 22 C 498/99, NZM 2001, S.987.

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