gefragt von administrator am 30.11.1999
Anfechtung des Mietvorvertrages wegen falscher Angaben zum p
Anfechtung des Mietvorvertrages wegen falscher Angaben zum persönlichen HintergrundBeantwortet ein potentieller Mieter die Frage des Vermieters nach seiner Bonität wahrheitswidrig, so kann der Vermieter den mit dem potentiellen Mieter geschlossenen Mietvorvertrag wirksam anfechten.
Amtsgericht Wolfsburg, Urteil vom 09.08.2000, Aktenzeichen: 22 C 498/99, NZM 2001, S.987.
