gefragt von administrator am 30.11.1999

Mieterhöhung für Wohnung mit Narag-Heizung

Mieterhöhung für Wohnung mit Narag-Heizung

Die Narag-Heizng ist keine Sammel- bzw. Zentralheizung.

Landgericht Hamburg, Urteil vom 22.03.2001, Aktenzeichen: 307 S 194/00, ZMR 2001, S. 986.
Stichwörter: mieterhöhung + naragheizung + wohnung

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