gefragt von administrator am 30.11.1999

Gehört Ungezieferbekämpfung zu Betriebskosten?

Hallo allerseits,

wir haben in der letzten Betriebskostenabrechnung eine Position Ungezieferbekämpfung bekonmen, weil im Jahr 2002 Ratten in den Keller gekommen sind. Der Hausbesitzer hat das erst lange Zeit ignoriert. Dann hat er wegen dem von den Mietern eingeschalteten Gesundheitsamt am letzten(!!!) Tag der gesetzten Frist einen Spezialisten kommen lassen. Jetzt will er die Kosten über die Betriebskosten abrechnen. Ist das zulässig? Ein paar Mieter haben schon bezahlt.

Clemens

Antworten

antwort von Oliver Curd am
Hi,

Einmalige Kosten der Ungezieferbekämpfung kann der Vermieter nicht auf die Mieter umlegen, da es sich insoweit nicht um Betriebskosten handelt.( LG München I WM 2001, 245 )

Voraussetzung für die Umlage ist immer, dass die Kosten regelmäßig enstehen, dass es sich um laufende Kosten handelt. (AG Schöneberg MM 98, 354)

MfG

O.C.

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