gefragt von administrator am 30.11.1999

kündigunsfrist mietwohnung

hallo,
wohne seit 2 jahren in meiner wohnung in meinem mietvertrag steht "beide parteien verzichten auf
ordentliche kündigung innerhalb der nächsten 3 jahre - bis 08.06"
ich will so schnell es geht umziehen und habe nun gehört, dass dieser satz nach § 573 c Abs 4 BGB unwirksam ist und ich eine "normale" kündigungsfrist von 3 monaten habe.

stimmt das?
Stichwörter: kündigunsfrist + mietwohnung

Antworten

antwort von Oliver Curd am
Hi,

jein, du hats ein Kündigungsauschluss vertraglich vereinbart, hier greift 573 c nicht

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