gefragt von administrator am 30.11.1999

Muß das alles bezahlt werden, wenn nicht abgesprochen ??

Hallo zusammen,

mein Freund und ich sind zum 01.05.05 aus einem Mietshaus ausgezogen.
Wir haben mit dem Vermieter ein Übergabeprotokoll gemacht, indem stand :
-das wir fast in jedem Zimmer den Fensterkitt austauschen müßten
-das im Bad ein Brandfleck auf dem Naturholzfensterbrett ist und dieses ausgetauscht werden muß
-das Fensterbrett im anderen Bad abgeschliffen werden muß,
-das die Treppe gereinigt bzw. abgeschliffen werden muß und
-das der Rasen gemäht werden muß.
Wir haben das Übergabeprotokoll unterschrieben, es war ja auch alles soweit okay.
Wir sagten zum Vermieter das wir den Rasen mähen und baten ihn das er jemanden kommen lässt um die anderen Mängel zu beheben. Da es für uns leider wegen dem Umzug nicht möglich war (200 km Entfernung)
Der Rasen wurde von einem Gärtner in unserem Aufrag gemäht und kostete uns 150,00 Euro. Aber das ist ja auch in Ordnung!
Uns ist dann später aufgefallen, das der Vermieter im Übergabeprotokoll geschrieben hat:Die aufgelisteten Mängel werden auf Kosten der Vermieter behoben!
Er hat sich wohl verschrieben.
Nun gut....
Vor ca. 1 Woche kam ein Schreiben von der Bank, da wo wir unsere Kaution hinterlegt haben, das der Vermieter 780,00 Euro haben möchte. Vom Vermieter hatte ich aber nichts bekommen.
Ich habe dann den Vermieter angerufen und ihn gebeten mir erst mal ein Schreiben zukommen zulassen, das ich weiß wofür ich das bezahlen soll. Er war dann ziemlich genervt und hat es mir per Mail geschickt. Darin stand :
-Ausstehende Miete 339,00
-Rechnung von Ausstausch Fensterkitt 82,94
-Kosten Fußbodenschleifmaschine 159,90
-Entschädigung Brandfleck Fensterbrett pauschall 100,00
-Gartenpflege 4 Stunden a 20,00 + 16% Mwst 92,80
Nun frag ich mich, ob ich das alles bezahlen muß ?! Ganz klar das ich die restliche Miete noch zahlen muß, habe ich bereits auch schon überwiesen. Das mit dem Fensterkitt ist auch noch in Ordnung, haben wir ja auch gesagt. Aber muß ich die Fußbodenschleifmaschine bezahlen ?! Das der Parkett abgeschliffen werden muß, davon war keine Rede ! Kann der Vermieter eine Pauschale von 100,00 Euro festlegen wegen dem Brandfleck. Ich sagte ihm das er das auswechseln lassen soll, das übernehme meine Versicherung. Er meinte das sei ein zu großer Aufwand. Ist das in Ordnung ?? Warum soll ich für die Gartenpflege bezahlen ? Wir haben extra einen Gärtner kommen lassen, der das alles gemacht hat. Muß ich das bezahlen ?
Ich war bereits beim Rechtsanwalt, dieser sagte mir das ich gar nichts bezahlen muß, das im Übergabeprotokoll steht das der Vermieter alle Kosten übernehme. Mein Rechtsanwalt hat meinen alten Vermieter angeschrieben. Wie es auch so ist, kam heute ein Schreiben mit einer Anfechtung von seinem Rechtsanwalt zurück.Der Rechtsanalt verwies auf den §119 I 2. Fall BGB
Wer kann mir sagen, wie das geregelt wird.
Ich habe ja keine Probleme damit, alles zu bezahlen was wir vereinbart haben. Aber muß ich für den Rasen, die Schleifmaschine und für die Pauschale aufkommen ?
Um Euren Rat oder Tip wäre ich sehr dankbar!
Liebe Grüße
Sylvia
Stichwörter: abgesprochen + alles + bezahlt + muß

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