gefragt von administrator am 30.11.1999

Dauer Kündigungsschutz Mieter bei Eigenbedarf ???

Wir wohnen seit ca. 2 Jahren in einer 118m² , 5 Z/K/B WHG zur Miete.
Unser Haushalt: 2 Erw., 3 Kinder (2 x 3 Jahre + 1 x 13 Jahre).
Die Wohngesellschaft verkauft zur Zeit die Wohnungen als Eigentumswohnungen.
Unsere Frage:
Was kann passieren, wenn unsere Wohnung verkauft ist und jemand auf Eigenbedarf klagt bzw. die Wohnung selber nutzen möchte?
Wielange können wir dann noch in der WHG wohnen blieben?

Antworten

antwort von Oliver Curd am
Hi,


i.d.R sind Genossenschaftswohnungen keine Eigentumswohnungen, wird aber Wohneigentum begründet, so hat a, der Mieter Vorkaufsrecht und b, 3 Jahre Kündigungsschutz

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