gefragt von administrator am 30.11.1999
Lärm, hier: Straßenverkehr
Lärm, hier: Straßenverkehr0 %
Straßenverkehr ist kein Wohnungsmangel Mietet der Mieter eine Wohnung in der Stadt an, muß er mit Straßenlärm rechnen. Ein Grund zur Mietminderung besteht daher nicht.
